Die Arbeitsaufgaben
Die Arbeitsaufgaben werden als "zur Zielerreichung erforderliche Aktivitäten" (Deutsches Institut für Normung, 1999, S.5) definiert. Dabei besteht eine Aufgabe aus Teilaufgaben.
Pro Aufgabe können folgende Eigenschaften dargestellt werden:
- Aufgabenziel
- Wahlfreiheit bzgl. der Systemnutzung
- Eingabe: Voraussetzungen für die Aufgabe
- Ausgabe: Arbeitsergebnis
- Häufigkeit der Aufgabenausführung
- Bearbeitungsdauer
- Physikalische und mentale Anforderungen
- Abhängigkeit on anderen Aufgaben
- Arbeitsablauf
- Sicherheitsrelevante Randbedingungen
Deutsches Institut für Normung, 1999, S.5f, Machate & Burmester, 2003, S.71